Rechtsprechung
   BFH, 21.06.2012 - X E 3/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22147
BFH, 21.06.2012 - X E 3/12 (https://dejure.org/2012,22147)
BFH, Entscheidung vom 21.06.2012 - X E 3/12 (https://dejure.org/2012,22147)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - X E 3/12 (https://dejure.org/2012,22147)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,22147) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kosten einer als Nichtzulassungsbeschwerde behandelten "sofortigen Beschwerde" gegen eine Entscheidung des Finanzgerichts

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1618
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.09.2005 - III E 1/05

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 21.06.2012 - X E 3/12
    a) Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (BFH-Beschluss vom 1. September 2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92).
  • BFH, 29.06.2010 - XI E 1/10

    Streitwert eines Revisionsverfahrens bei Änderung des Verfahrensgegenstands nach

    Auszug aus BFH, 21.06.2012 - X E 3/12
    Nach § 66 Abs. 5 GKG können im Erinnerungsverfahren Anträge und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden, so dass gemäß § 78 Abs. 3 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 155 FGO insoweit auch vor dem BFH kein Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 FGO besteht (BFH-Beschluss vom 29. Juni 2010 XI E 1/10, BFH/NV 2010, 2087).
  • BFH, 19.10.2009 - X E 11/09

    Erinnerung gegen die Kostenrechnung - Voraussetzungen für die Nichterhebung von

    Auszug aus BFH, 21.06.2012 - X E 3/12
    Das setzt jedoch ein erkennbares Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2009 X E 11/09, BFH/NV 2010, 225, m.w.N.).
  • BFH, 15.10.2014 - X E 23/14

    Verfassungsmäßigkeit von Gerichtsgebühren, die im Einzelfall das 3, 5-fache des

    Auch im zeitlichen Anwendungsbereich der Neufassung des § 62 Abs. 4 FGO sind Erinnerungsverfahren von dem für Verfahren vor dem BFH grundsätzlich angeordneten Vertretungszwang --ebenso wie nach § 62a FGO in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung-- ausgenommen (Senatsbeschlüsse vom 17. November 2011 X E 1/11, BFH/NV 2012, 428, und vom 21. Juni 2012 X E 3/12, BFH/NV 2012, 1618).
  • BFH, 25.03.2014 - X E 2/14

    Entscheidung über Erinnerung nach GKG n. F. beim BFH

    Der in § 62 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung für Verfahren vor dem BFH grundsätzlich angeordnete Vertretungszwang gilt in Erinnerungsverfahren nicht (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2012 X E 3/12, BFH/NV 2012, 1618).
  • BFH, 17.01.2013 - II E 19/12

    Einwendung der unzulässigen Rechtsausübung gegen Gerichtskostenforderung des BFH;

    Für die Einlegung der Erinnerung besteht nämlich beim BFH kein Vertretungszwang (BFH-Beschlüsse vom 21. Juni 2012 X E 3/12, BFH/NV 2012, 1618, und vom 26. Juni 2012 X E 4/12, BFH/NV 2012, 1622).
  • BFH, 13.04.2016 - III B 16/15

    Beschwerde des Kostenschuldners gegen BFH-Entscheidung über die Erinnerung gegen

    Dies gilt jedoch gemäß § 66 Abs. 5 GKG nicht für Beschwerden gegen Beschlüsse, mit denen über eine Erinnerung entschieden wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Juni 2012 X E 3/12, BFH/NV 2012, 1618, betr. Erinnerung).
  • BFH, 08.05.2014 - II S 18/14

    Gegenvorstellung gegen BFH-Beschluss über Erinnerung nicht statthaft

    Für die Einlegung der Erinnerung besteht nämlich beim BFH kein Vertretungszwang (BFH-Beschlüsse vom 21. Juni 2012 X E 3/12, BFH/NV 2012, 1618, und vom 26. Juni 2012 X E 4/12, BFH/NV 2012, 1622).
  • BFH, 03.08.2022 - X E 4/22

    Keine Nichtigkeit einer Kostenrechnung trotz darin enthaltener widersprüchlicher

    Erinnerungsverfahren sind von dem in § 62 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung grundsätzlich angeordneten Vertretungszwang ausgenommen (Senatsbeschluss vom 21.06.2012 - X E 3/12, BFH/NV 2012, 1618).
  • BFH, 01.07.2014 - X E 6/14

    Gerichtskostenansatz bei getrennten Klagen von Ehegatten gegen

    Auch im zeitlichen Anwendungsbereich der Neufassung des § 62 Abs. 4 FGO sind Erinnerungsverfahren von dem für Verfahren vor dem BFH grundsätzlich angeordneten Vertretungszwang --ebenso wie nach § 62a FGO in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung-- ausgenommen (Senatsbeschlüsse vom 17. November 2011 X E 1/11, BFH/NV 2012, 428, und vom 21. Juni 2012 X E 3/12, BFH/NV 2012, 1618).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht